Winterdienst (01.11.-31.03. eines Jahres)

 

  • Räum- und Streudienst bei Glatteis und Schnee für Hauszugänge, Gehwege, Einfahrt und Tiefgaragenrampe
  • Freihalten und Räumen der Gehwege auf 100cm Breite
  • An Werktagen bis spätestens 7.00Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8.00Uhr (max. 2mal täglich)

 

Der Winterdienst wird für Privatpersonen, Einfamilienhäuser, gewerblich genutzte Objekte usw. auch als Einzelleistung angeboten.