Winterdienst (01.11.-31.03. eines Jahres)
- Räum- und Streudienst bei Glatteis und Schnee für Hauszugänge, Gehwege, Einfahrt und Tiefgaragenrampe
- Freihalten und Räumen der Gehwege auf 100cm Breite
- An Werktagen bis spätestens 7.00Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 8.00Uhr (max. 2mal täglich)
Der Winterdienst wird für Privatpersonen, Einfamilienhäuser, gewerblich genutzte Objekte usw. auch als Einzelleistung angeboten.